ArbeitsbereichFachdienst Kindertagesbetreuung

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Alle Einrichtungen ergänzen und unterstützen die Eltern bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, gewährleisten jedem einzelnen Kind beste Bildungs- und Entwicklungschancen und wirken Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegen. Träger von Kindertageseinrichtungen können kommunale, freigemeinnützige und sonstige Träger sein.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Heß
Sachbearbeiterin
09371 501-22709371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Während Kinderkrippen sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richten, bieten Kindergärten in erster Linie Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Horte wiederum nehmen in erster Linie Schulkinder auf. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

Das Personal in Kindertageseinrichtungen unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen positives Selbstwertgefühl, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.

Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhebt von den Eltern Beiträge, die entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt sind.

Entstehende Kosten:

Der Einrichtungsträger erhebt in der Regel von den Eltern Besuchsgebühren, deren Höhe von den jeweils örtlichen Verhältnissen, der zeitlichen Dauer der vereinbarten Betreuung und eventuell während der Betreuung zur Verfügung gestellten Sachleistungen (Mahlzeiten, besonderes Spielmaterial und weitere Leistungen) abhängt. 
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung